top of page
Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Strafrecht
Compliance
Nach Ihrer Kontaktaufnahme biete ich Ihnen einen Termin für ein unverbindliches Orientierungsgespräch an. Das Gespräch findet telefonisch oder per Videokonferenz statt und ist auf maximal 15 Minuten ausgelegt (außer bei komplexen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sowie Compliance-Anfragen).In diesem Gespräch wird kurz geklärt, ob und wie ich Ihnen helfen kann.Danach werden Sie transparent über alle Kosten aufgeklärt.Rechtliche Prüfungen und Einschätzungen werden aber erst nach Mandatierung erfolgen können. In Strafverfahren ist dazu zu allererst die Einsicht in die Ermittlungsakte nötig.
Sie füllen einen Mandatserfassungsbogen digital aus und unterzeichnen die erforderlichen Unterlagen. Die Unterzeichnung der Unterlagen kann über digitale Tools der Kanzlei ganz einfach elektronisch erfolgen und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.Danach kümmere ich mich mit höchster Priorität um Ihr Anliegen. Ich bleibe eng mit Ihnen in Kontakt und halte Sie über jeden Schritt unserer Arbeit auf dem Laufenden.Für den Austausch können wir flexibel per Telefon oder Videokonferenz kommunizieren. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist natürlich auch ein persönliches Gespräch vor Ort im Kanzleibüro (Düsseldorf) möglich.
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit orientiert sich an der Bedeutung, dem Umfang sowie der Komplexität Ihres Anliegens. In der Regel treffe ich mit Mandanten eine individuelle Honorarvereinbarung. Stundensatz-Honorar: Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf Basis von Stundensätzen. Insbesondere in komplexen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren ist das unerlässlich.Pauschalhonorar:In Fällen, in denen der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit voraussehbar ist – bspw. bei kleinen Strafverfahren, der Erstellung von Rechtsgutachten, Compliance-Beratungen oder Projektberatungen – kann alternativ auch ein festes Pauschalhonorar vereinbart werden.Abrechnung:Für maximale Transparenz erfassen wir unsere Arbeitszeit minutengenau mit einer professionellen Kanzlei-Software. Jeder Abrechnung fügen wir einen detaillierten Tätigkeitsnachweis bei, aus dem Sie Datum, Dauer und eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen entnehmen können.Vorschuss:Im Strafrecht ist es ganz üblich, zu Beginn des Mandats einen Vorschuss zu vereinbaren. Dieser richtet sich nach dem voraussichtlich anfallenden Aufwand. Der Vorschuss wird selbstverständlich mit den erbrachten Leistungen verrechnet. Sollte der Zeitaufwand geringer ausfallen als kalkuliert, erstatten wir das unverbrauchte Guthaben umgehend zurück.
Ob Sie sich für eine lokale Kanzlei oder eine Remote-Kanzlei entscheiden, ist allein Ihre Entscheidung. Die Wahl Ihres Rechtsanwalts / Verteidigers sollten Sie allerdings nicht allein von den örtlichen Gegebenheiten abhängig machen. Viel relevanter ist, dass die Kanzlei für Ihr Anliegen spezialisiert ist und Sie sich dort wohl fühlen. Für eine effektive Zusammenarbeit ist nämlich besonders wichtig, dass man sich persönlich gut versteht, sich gegenseitig vertraut und als Team agieren kann.
KATAN
LAW
Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf
Strafverteidigung & Unternehmensberatung
Strafverteidigung in ganz NRW und bundesweit: Düsseldorf, Duisburg, Köln, Essen, Dortmund und weiteren Gerichtsbezirken
bottom of page





%20(1).png)