
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist ein großer Teil des Wirtschaftsstrafrechts und betrifft alle Fälle, in denen der Staat den Verdacht hat, dass steuerlich relevante Angaben falsch oder gar nicht gemacht wurden. Dazu gehören klassische Vorwürfe wie Steuerhinterziehung, aber auch Fehler bei der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer oder bei geschäftlichen Gestaltungen, die im Nachhinein von Finanzbehörden als unzulässig eingestuft werden.
Das Steuerstrafrecht betrifft auch häufig Unternehmen, da viele Betriebsprüfungen in ein Steuerstrafverfahren münden.
Was macht diese Verfahren so anspruchsvoll?
Steuerstrafverfahren laufen typischerweise parallel zum Besteuerungsverfahren (das "normale" Steuerverfahren) und genau diese Kombination macht die Materie besonders anspruchsvoll, sodass häufig auch eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern erforderlich ist.
Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes und eigenartiges Rechtsgebiet und erfordert spezielles Fachwissen. Deshalb ist es bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung zwingend ratsam, sich für einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht zu entscheiden.
Ich verteidige Einzelpersonen und Unternehmen in allen steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Zudem berate und unterstütze ich auch bei steuerlichen Korrekturen bzw. bei der Erstattung strafbefreiender Selbstanzeigen.
Typische Phänomene des Steuerstrafrechts
KATAN
LAW
Strafverteidigung & Unternehmensberatung
Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf





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