
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht betrifft alle Straftaten mit unternehmerischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen. Betroffen sind nicht nur Privatpersonen, sondern häufig auch Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Führungskräfte oder sonstige Mitarbeiter mit Verantwortung. Neben erheblichen Freiheits- oder Geldstrafen drohen auch Berufsverbote, Eintragungen in Registern, Vermögensabschöpfung sowie der Verlust von Führungspositionen.
Was macht diese Verfahren so anspruchsvoll?
Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel umfangreich und inhaltlich komplex. Ermittlungsbehörden sichern große Datenmengen, führen Durchsuchungen durch und werten Unterlagen, E-Mails oder Bankdaten aus. Deshalb laufen viele Verfahren über mehrere Jahre.
Aufgrund der Komplexität des Wirtschaftsstrafrechts ist es ratsam, sich für eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei zu entscheiden.
Ich verteidige Einzelpersonen und vertrete Unternehmen in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahrenslagen. Dazu berate ich Unternehmen auch präventiv, um mögliche Strafbarkeitsrisiken zu identifizieren und zu vermeiden.
Typische Phänomene des Wirtschaftsstrafrechts
KATAN
LAW
Strafverteidigung & Unternehmensberatung
Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf





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