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Warum Geschäftsführer trotz Delegation haften können: und wie sie sich absichern

  • Autorenbild: Dr. Amir Katanbafteh
    Dr. Amir Katanbafteh
  • 9. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit
Bildquelle: KI

Viele Leitungspersonen glauben, sie seien aus der Verantwortung, sobald eine Aufgabe intern oder extern delegiert wurde. Genau das ist rechtlich oft ein Irrtum. Delegation kann entlasten, aber nur dann, wenn sie sauber organisiert, klar dokumentiert und wirksam überwacht wird. Andernfalls wird der Geschäftsführer weiterhin für Verstöße haften.



Warum Delegation nicht automatisch entlastet

Im Unternehmensalltag wird häufig in Zuständigkeiten und Ressorts gedacht. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht fragen jedoch vor allem danach, wer tatsächlich Verantwortung trug, wer Einfluss hatte und wer kontrollieren musste.

Deshalb können neben der operativ zuständigen Person auch Geschäftsführer, Vorstände oder sonstige Leitungspersonen in die Verantwortung geraten. Das gilt insbesondere dann, wenn Pflichten zwar übertragen wurden, aber

  • die falsche Person ausgewählt wurde,

  • keine ausreichende Einweisung erfolgte,

  • personelle oder technische Mittel fehlten,

  • Zuständigkeiten unklar blieben oder

  • Kontrollen unterblieben.


Delegation führt also nicht automatisch zur Enthaftung.¹ Sie wirkt nur dann entlastend, wenn sie rechtlich und organisatorisch tragfähig ausgestaltet ist.


Wird eine Aufgabe vertikal auf nachgeordnete Mitarbeiter delegiert, verlagert sich die Pflichtenstellung des Geschäftsleiters auf eine sog. Meta-Überwachung (also die Überwachung der Überwacher).²


Selbst wenn sich mehrere Geschäftsführer die Aufgaben aufteilen, führt dies nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss für fremde Bereiche. Vielmehr wandelt sich die unmittelbare Leitungspflicht des nicht zuständigen Geschäftsführers in eine Pflicht zur Überwachung des zuständigen Kollegen.³



Die Kernanforderungen wirksamer Delegation
  1. Geeignete Person auswählen

Wer Aufgaben mit rechtlichem Risiko überträgt, muss darauf achten, dass die ausgewählte Person fachlich geeignet, zuverlässig und der Aufgabe tatsächlich gewachsen ist.

Entscheidend ist nicht nur, ob jemand formell zuständig war, sondern ob die Person die Aufgabe sachlich bewältigen konnte. Die Auswahl erkennbar ungeeigneter Personen schafft ein erhebliches Haftungsrisiko.


  1. Pflichten klar erklären

Delegation ist mehr als die bloße Zuweisung eines Aufgabenbereichs. Der Delegationsempfänger muss nachvollziehbar erfahren,

  • welche Pflichten er übernimmt,

  • welche rechtlichen Risiken bestehen und

  • was im Ernstfall von ihm erwartet wird.



  1. Ausreichende Ressourcen bereitstellen

Niemand kann wirksam Verantwortung tragen, wenn Personal, Systeme, Zeit oder Vertretungsregelungen fehlen. Wer delegiert, muss deshalb auch die tatsächlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Aufgabe rechtmäßig erfüllt werden kann.

Delegation ohne ausreichende Ausstattung ist rechtlich schwach und in der Verteidigung meist wenig überzeugend.


  1. Zuständigkeiten eindeutig festlegen

Besonders fehleranfällig sind Schnittstellen (bspw. zwischen Geschäftsführung, HR, Steuerberatung oder externen Dienstleistern). Deshalb muss klar geregelt sein,

  • wer welche Aufgabe übernimmt,

  • wer prüft,

  • wer freigibt,

  • wer bei Problemen informiert wird und

  • wer am Ende entscheidet.


Unklare oder widersprüchliche Zuständigkeiten führen im Konfliktfall oft dazu, dass Verantwortung wieder „nach oben“ zugerechnet wird.


  1. Laufend kontrollieren und bei Problemen eingreifen

Delegation ersetzt Aufsicht nicht. Leitungspersonen müssen risikoorientiert kontrollieren, ob die übertragenen Aufgaben tatsächlich ordnungsgemäß erfüllt werden.

Wie intensiv kontrolliert werden muss, hängt vom Risiko ab. Je sensibler der Bereich, je größer die wirtschaftliche oder strafrechtliche Tragweite und je mehr Auffälligkeiten bestehen, desto dichter müssen die Kontrollen sein. Spätestens bei Warnsignalen besteht eine gesteigerte Pflicht zum Eingreifen.



Wie viel Kontrolle erforderlich ist

Eine starre Formel gibt es nicht. Maßgeblich sind vor allem:

  • Größe und Komplexität des Unternehmens,

  • Risikopotenzial des betroffenen Bereichs,

  • Qualifikation der eingesetzten Personen,

  • frühere Auffälligkeiten oder bekannte Branchenrisiken,

  • Einsatz externer Dienstleister oder ausgelagerter Funktionen.



Was Verantwortliche praktisch tun sollten

Wer Haftungsrisiken reduzieren will, muss vor allem:

  • Zuständigkeiten schriftlich festlegen,

  • Auswahlentscheidungen dokumentieren,

  • Einweisung und Schulung nachweisbar machen,

  • ausreichende Ressourcen sicherstellen,

  • Kontrollroutinen einführen,

  • Auffälligkeiten dokumentiert nachverfolgen,

  • externe Dienstleister aktiv überwachen.


Im Ernstfall ist nicht entscheidend, ob intern „eigentlich klar war“, wer zuständig war. Entscheidend ist, ob sich das später auch belegen lässt.



Checkliste: Was bei Delegation beachtet werden sollte

Vor einer wirksamen Delegation sollte geprüft werden:

  • Ist die ausgewählte Person fachlich geeignet und persönlich zuverlässig?

  • Ist dokumentiert, warum gerade diese Person ausgewählt wurde?

  • Wurden Inhalt, Umfang und rechtliche Tragweite der Aufgabe klar erläutert?

  • Ist die Einweisung nachvollziehbar dokumentiert?

  • Stehen ausreichend Personal, Zeit, Systeme und Vertretungsregelungen zur Verfügung?

  • Sind Zuständigkeiten eindeutig festgelegt?

  • Ist geregelt, wer kontrolliert, wer freigibt und wer bei Problemen entscheidet?

  • Gibt es regelmäßige Kontrollen?

  • Lässt sich die Delegation im Ernstfall mit Unterlagen belegen?




Quellen:

  1. OLG Celle, Urteil vom 25.11.2025, 3 U 171/24.

  2. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022, 12 U 1520/19.

  3. BGH, NZG 2019, 225 Rn. 19; BGH, Urteil vom 6.11.2018, II ZR 11/17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.2025, 5 U 15/24.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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